Dann können Sie davon ausgehen, dass Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sind. Für ein solches Ermittlungsverfahren ist die Staatsanwaltschaft verantwortlich. Diese Behörde nimmt bei Verdacht einer Straftat Ermittlungen auf. Als Beschuldigter werden Sie verdächtigt, eine bestimmte Straftat begangen zu haben. Das Gesetz räumt Ihnen dann bestimmte Rechte ein. So haben Sie z.B. das Recht, zu schweigen. Sie müssen sich auch mit Ihrer Aussage nicht selbst belasten. Sie sollten sich also im Vorfeld genau informieren, welche Rechte Ihnen im Einzelnen genau zustehen. Sie sollten allerdings beachten, dass Sie keiner zwingen kann, der Aufforderung Folge zu leisten. Es gibt keine Pflicht bei der Polizei zu erscheinen. Anders aber, wenn Sie ein Staatsanwalt oder Richter zur Vernehmung geladen haben. Dann können Sie bei Nichterscheinen zwangsweise vorgeführt werden.
Dann müssen Sie sich zu dem angegebenen Termin dort einfinden. Ansonsten können Sie zwangsweise vorgeführt werden. Sollten Sie z.B. aus gesundheitlichen Gründen verhindert sein, so sollten Sie vorher mit dem Staatsanwalt den Termin einvernehmlich aufheben. Ansonsten müssen Sie mit dem Auftauchen der Polizei und Staatsanwaltschaft vor Ihrem Haus oder an Ihrer Arbeitsstelle rechnen.
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